welches für Anlagen ab 500 kWp Leistung verpflichtend ist, und andererseits eine feste Einspeisevergütung für Kleinanlagen bis einschließlich 500 kWp Leistung ohne Teilnahme am Marktprämienmodell. Die mit dem EEG 2012 eingeführte Begrenzung der Vergütung auf 90 % des produzierten Stroms für Dachanlagen zwischen 10 und 1000 kWp wurde nicht ins EEG 2014 übernommen. Damit sind für alle nach dem EEG 2014 in Betrieb genommenen Anlagen 100 % des produzierten Stroms vergütungsfähig.