Registrierung von PV-Anlagen im Marktstammdatenregister
Betreiber von PV-Anlagen sind nach dem EEG verpflichtet, die Stammdaten der Anlagen im Marktstammdatenregister einzutragen. Für die Zeit, in der die PV-Anlage nicht registriert war, entfällt der Anspruch auf Auszahlung der finanziellen Förderung nach dem EEG. Im PV-Meldeportal sind nur Anlagen zu registrieren, die in Betrieb genommen wurden. Die Anlage muss spätestens einen Monat nach der Inbetriebnahme registriert werden.
Registrierung von Stromspeichern im Marktstammdatenregister
Die Marktstammdatenregisterverordnung ist am 1. Juli 2017 in Kraft getreten. Bis zum Start des MaStR-Webportals sind nur Speicher, in die ausschließlich Strom aus erneuerbaren Energiequellen eingespeist wird und die nach dem 01.08.2014 in Betrieb genommen wurde, zu registrieren. Stromspeicher, die vor dem 01.08.2014 in Betrieb genommen wurden, können derzeit nicht registriert werden.
Wichtige Hinweise zur Registrierung
Mit dem Marktstammdatenregister wird ein umfassendes behördliches Register des Strom- und Gasmarktes aufgebaut, das von den Behörden und den Marktakteuren des Energiebereichs (Strom und Gas) genutzt werden kann.
Weitere Informationen finden Sie hier:
Registrierung von Photovoltaik Anlagen
Registrierung von Stromspeichern
EEG Registerdaten und EEG Fördersätze