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EU-Solardachpflicht

Muss ich mein Haus jetzt mit einer PV-Anlage ausstatten?

EU-Solardachpflicht – Die wichtigsten Fakten auf einen Blick

Sonnige Aussichten: Mit der überarbeiteten Richtlinie zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden führt die EU eine stufenweise Solardachpflicht ein. Ziel ist es, den Ausbau der Solarenergie zu beschleunigen und bis 2030 europaweit 700 GW Photovoltaikleistung zu erreichen.

Pflicht zur Installation von Solaranlagen – gestaffelt nach Gebäudetyp:

  • Ab 2026: Solarpflicht für neue öffentliche und gewerbliche Gebäude.

  • Ab 2027: Gilt auch für bestehende öffentliche/gewerbliche Gebäude, wenn sie umfassend renoviert werden.

  • Ab 2029: Pflicht für neue Wohngebäude.

  • Ab 2030: Bestehende öffentliche Gebäude sollen, sofern wirtschaftlich und technisch machbar, nachgerüstet werden.

Die Solarpflicht bezieht sich in erster Linie auf Photovoltaik, kann aber – je nach nationaler Umsetzung – auch Solarthermie einschließen.

Umsetzung in Deutschland:

Die EU-Vorgaben werden durch nationale Gesetze konkretisiert. Einige Bundesländer wie Berlin und Schleswig-Holstein haben bereits eigene Regelungen für Neubauten und Sanierungen eingeführt. In Bayern besteht derzeit eine verbindliche Solarpflicht für neue und sanierte Nichtwohngebäude. Für Wohngebäude gibt es ab 2025 eine Empfehlung zur Installation von Photovoltaikanlagen, jedoch keine gesetzliche Verpflichtung.

Hinweis für Bauherren und Eigentümer:
Der Druck steigt, PV-Anlagen auf Gebäuden zu installieren. Trotz der Dringlichkeit ist dies jedoch eine gute Nachricht für Gebäudeeigentümer. Solarenergie ist so günstig wie nie zuvor und gleichzeitig stellt sie eine effektive Methode zur Stromerzeugung dar. Wer plant zu bauen oder zu sanieren, sollte sich frühzeitig über die geltenden Vorschriften und Fördermöglichkeiten informieren.