Grünes Licht für gelben Strom: Das Solarpaket I wurde nun vom Bundestag und Bundesrat verabschiedet. Nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt kann das Gesetz in Kraft treten.
Einfachere Registrierung für Balkonkraftwerke: Ab April benötigen Betreiberinnen und Betreiber nur noch 5 statt 20 Angaben zur Anmeldung. Bei Photovoltaik-Balkonanlagen wird es zukünftig möglich sein, dass der Stromzähler zumindest zeitweise rückwärtsläuft.
Erweiterte Förderung von Mieterstrom: Das neue Solarpaket I unterstützt jetzt auch Mieterstrom von Nebengebäuden, was das Teilen von Energie in Mehrfamilienhäusern verbessert.
Höhere Einspeisevergütung für gewerbliche Anlagen: Die Vergütung für gewerbliche Solaranlagen steigt um 1,5 Cent pro Kilowattstunde. Zudem werden die Regeln für die Direktvermarktung flexibler.
Konkretes im Überblick.