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NEUE EEG-Vergütung ab 01. Februar 2024

Weniger Geld ?!

  • Die Einspeisevergütung sinkt ab dem 1. Februar 2024 um 1%. Die niedrigeren Sätze gelten für Anlagen die nach dem 31.01.2024 in Betrieb genommen werden.
  • Für Anlagen, die zuvor in Betrieb genommen wurden, bleiben die Vergütungssätze, die für 20 Jahre festgelegt wurden, bestehen.
  • Die Vergütung für eingespeisten Strom aus Photovoltaikanlagen wird auf Basis der pro Kilowattstunde erzeugten Energie berechnet. Die Höhe der Vergütung wird durch den Zeitpunkt bestimmt, zu dem die Anlage in Betrieb genommen wird. Dieser Vergütungssatz bleibt für die darauffolgenden 20 Jahre unverändert.

Zu genaue Zahlen und Fakten.