News und Aktuelles rund um PV-Anlagen
Aktuelle Vergütungsübersicht (Stand 01.01.2012)
Anlagengröße | 0-30 kWp | 30-100 kWp | 100-1.000 kWp | Ab 1.000 kWp |
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Aktueller Vergütungssatz in Cent/kwh | 24,43 | 23,23 | 21,98 | 18,33 |
Aktueller Vergütungssatz in Cent/kWh | Ackerflächen: keine Vergütung | Konversionsflächen*: 18,76 | Sonstige Freiflächen** 17,94 |
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*aus wirtschaftlicher oder militärischer Nutzung, bspw.ehemaliges Militärgebiet, ehemalige Mülldeponie,verkehrliche und wohnbauliche Konversionsflächen und versiegelde Flächen
** bspw. Flächen wie Parkplätze, Gewerbe- und Industrieflächen
Anlagengröße | 0-30 kWp | 30-100 kWp | 100-500 kWp | Ab 500 kWp |
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Aktueller Vergütungssatz | ||||
in Cent/kWh bei Eigenverbrauch von 0-30% des erzeugten Stroms | 8,05 | 6,85 | 5,60 | Keine Vergütung |
in Cent/kWh bei Eigenverbrauch ab 30% des erzeugten Stroms | 12,43 | 11,23 | 9,98 | Keine Vergütung |
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Meldung von Photovoltaikanlagen an die Bundesnetzagentur
Seit dem 1. Januar 2009 sind die Betreiberinnen und Betreiber von Photovoltaikanlagen gemäß § 16 Abs. 2 S. 2 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) verpflichtet, Standort und Leistung dieser Anlagen der Bundesnetzagentur zu melden. Andernfalls ist der Netzbetreiber nicht zur Vergütung des Stroms verpflichtet.
Der Bundesnetzagentur muss die installierte Leistung aller Solarmodule (Photovoltaikanlagen) gemeldet werden, die ab dem 1. Januar 2009 neu in Betrieb gehen und für die eine Vergütung nach § 32 oder § 33 EEG gezahlt wird. Nicht zu melden sind Photovoltaikanlagen, wenn deren Betreiber den darin erzeugten Strom ausschließlich selbst verbraucht (z.B. im eigenen Haushalt) und eine Vergütung nach dem EEG nicht erfolgt.
Zu melden sind der Bundesnetzagentur nur Anlagen, bei denen das Datum der Inbetriebnahme verbindlich feststeht. Die Meldung sollte spätestens mit der Inbetriebnahme erfolgen. Von Meldungen, die länger als zwei Wochen vor dem Inbetriebnahmedatum liegen, ist abzusehen.
Für die Meldung ist das "Formular zur Meldung von Photovoltaikanlagen an die Bundesnetzagentur" zu verwenden. Bitte beachten Sie auch die Erläuterungen in dem gesonderten Dokument.
Weiteres unter www.bundesnetzagentur.de/enid/ oder hier
Rentenbank finanziert PV-Anlagen in der Landwirtschaft
- Befristet bis zum 30. Juni 2014 werden ab sofort u.a. PV-Anlagen mit einem Investitionsvolumen von bis 1,5 Mio. Euro über zinsgünstige Darlehen finanziert. Antragsberechtigt sind neben Unternehmen der Agrar- und Ernährungswirtschaft auch einzelne Landwirte. Einschränkend werden Unternehmen nur im Sinne der KMU-Definition gefördert.
Ähnlich wie bei der KfW wird das Programm "Energie vom Land" nicht direkt bei der Rentenbank, sondern bei der jeweiligen Hausbank beantragt. Die Laufzeit des Darlehens kann zwischen 4 und 20 Jahren betragen. Die Zinskonditionen berechnen sich nach dem risikogerechten Zinssystem und sind somit abhängig von der Bonität und den Sicherheiten des Antragstellers. Gegenwärtig beläuft sich die Spannweite der effektiven Zinssätze auf 3,50 bis 7,02 Prozent.
Informationen zu weiteren Programmdetails sowie aktuelle Zinskonditionen können im Internet unter www.rentenbank.de/cms/beitrag/10012911/291623/ abgerufen werden.
Mit dem Programm "Energie vom Land" setzt die Landwirtschaftliche Rentenbank einen neuen Meilenstein in der Finanzierung von PV-Anlagen in der Landwirtschaft.