ecopower Mini-Blockheizkraftwerke...
Aktuelle Meldungen rund um das ecopower Mini-BHKW:
Fördersumme bis zu 7.212,50 € !
Nutzen Sie das bisher größte Förderprogramm für Mini-BHKW.
Die finanziellen Rahmenbedingungen für den Einsatz des ecopower Mini-BHKWs sind günstig. Die effiziente Energie- erzeugung nach dem Prinzip der Kraft-Wärme-Kopplung wird aufgrund ihrer Bedeutung für den Klima- und Ressourcen- schutz im Rahmen der ökologischen Steuerreform gefördert. Während konventionell erzeugte Energie verteuert wurde, erhalten die Betreiber von Mini-BHKWs beträchtliche staatliche Zuschüsse und steuerliche Vorteile:
- Für jede eingespeiste Kilowattstunde Strom erhält der Betreiber einen Bonus von 5,11 Cent zusätzlich zur Vergütung der Energieversorger
- Selbst erzeugter und genutzter Strom ist von der Stromsteuer befreit (2,05 ct/kWh)
- Die Energiesteuer für den verbrauchten Brennstoff wird zurückerstattet (z.B. bei Erdgas: 0,55 ct/kWh)
Darüber hinaus wird die Anschaffung eines Mini-BHKWs mit zinsgünstigen Krediten im Rahmen des CO2-Gebäudesanierungsprogramms der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) unterstützt. Ergänzt wird dieses bundesweite Programm durch spezifische Förderinstrumente seitens der Länder und Kommunen.
Die aktuellste Version des Antragsformulars bekommen Sie hier.
Das ecopower Mini-BHKW erzeugt auf effiziente und kostensparende Weise Strom und Wärme.
Grundsätzlich gilt: Jedes Gebäude mit einem ausreichenden, ganzjährigen Strom- und Wärmebedarf ist für den Einsatz des ecopower Mini-BHKWs geeignet. Aufgrund der patentierten Leistungsmodulation ergibt sich hier ein breites Spektrum von Anwendungsmöglichkeiten:
- In Ein- und Zweifamilienhäusern (auch mit Schwimmbad)
- Im Freizeitbereich (Hotels, Pensionen, Gaststätten, Restaurants etc.)
- In Gewerbebetrieben (Bäckereien, Gärtnereibetriebe, Frisörgeschäfte etc.)
- Im Gesundheits- und Pflegebereich (Pflegeheime, Fitnessstudios etc.)
- In öffentlichen Einrichtungen (Schwimmbäder, Schulen, Gemeindezentren etc.)
Als Partner von ecopower beraten wir Sie gerne und umfassend. Natürlich Kostenlos !
BHKW LIVE !!Wir freuen uns auf jeden persönlichen Besuch in unseren Räumen. Hier können Sie sich über den Einsatz des BHKW´s live überzeugen, da bei uns natürlich ein Gerät in Betrieb zu sehen ist !
Hier ein Überblick wie sich die Vergütung zusammensetzt!
Neu -> Die Anmeldung einer BHKW-Anlage beim Hauptzollamt
erfolgt jetzt mit der ersten Beantragung Steuerentlastung (Rückvergütung) im Folgejahr (2007) mit (Formular 1117). Die Steuerentlastung wird nur gewährt, wenn der Antrag spätestens bis zum 31. Dezember des Jahres, das auf das Kalenderjahr folgt eingereicht wird.
Folgende Anlagen werden bei der erstmaligen Anmeldung beim Hauptzollamt benötigt:
- Hilfe für die amtlichen Formular (PDF-Formular mit Formular 1117 und Nutzungsgradberechnung) was jährlich
aktualisiert wird - Nutzungsgrad ecopower
- Datenblatt ecopower
In den folgenden Jahren wird nur das PDF-Formular (wo der aktualisierte Vordruck Zoll und Bafa hinterlegt ist) an das Hauptzollamt und Bafa zugesendet.
Bitte benutzen Sie hierfür unsere "Ausfüllhilfe für jährliche Meldungen".
Mehr Infos?
Hier geht's zum Anfrageformular
