ecopower Mini-Blockheizkraftwerke...

 

Aktuelle Meldungen Rund um Das ecopower Mini-BHKW:

Derzeit wird, das KWK-Impulsprogramm vorläufig nicht fortgeführt . Grund hierfür sind gebundene Haushaltsmittel, deren Freigabe noch nicht gewiss ist.

Dennoch existiert das Programm formal weiter. Das heißt, es können weiterhin Anträge auf Förderung beim BAFA eingereicht werden Sie und erhalten auch einen Eingangsbescheid.

Sollten die benötigten Mittel  aus dem Haushalt frei gegeben werden, werden die Anträge der Reihe nach bearbeitet. Eine zeitliche Aussage, ob und wann die Mittel frei gegeben werden und wie dann die Abarbeitung erfolgt, können wir derzeit leider nicht machen. Selbstverständlich halten wir Sie auf dem Laufenden, sobald es neue Entwicklungen gibt.

Die aktuellste Version des Antragsformulars bekommen SiE hier.


Das ecopower Mini-BHKW erzeugt Effiziente und kostensparende Weise Strom Auf und Wärme.

Grundsätzlich vergoldet: Jedes Gebäude mit Einem ausreichenden, ganzjährigen Strom-und Wärmebedarf ist für den Einsatzgruppen des ecopower Mini-BHKWs geeignet. Aufgrund der patentierten Leistungsmodulation ergibt sich hier Ein breites Spektrum von Anwendungsmöglichkeiten:

- In Ein-und Zweifamilienhäusern (Auch mit Schwimmbad)
- Im Freizeitbereich (Hotels, Pensionen, Gaststätten, Restaurants etc.)
- In Gewerbebetrieben (Bäckereien, Gärtnereibetriebe, Frisörgeschäfte etc.)
- Im Gesundheits-und Pflegebereich (Pflegeheime, Fitnessstudios etc.)
- In Öffentlichen Einrichtungen (Schwimmbäder, Schulen, Gemeindezentren usw..)
 
Als Partner von ecopower Wir SiE gerne Beraten und umfassend. NATÜRLICH! Kostenlos!

BHKW LIVE!Wir freuen UNS Auf Jeden persönlichen besuch in unseren Räumen. Hier Testpackungen SiE Sich Über den Einsatzgruppen des BHKW's live überzeugen, da bei UNS NATÜRLICH Ein Gerät in Betrieb zu Profil ist!

 

Hier ein Überblick wie sich die Vergütung zusammensetzt!

Neu -> Die Anmeldung einer BHKW-Anlage beim Hauptzollamt
erfolgt jetzt mit der ersten Beantragung Steuerentlastung (Rückvergütung) im Folgejahr (2007) mit (Formular 1117). Die Steuerentlastung wird nur gewährt, wenn der Antrag spätestens bis zum 31. Dezember des Jahres, das auf das Kalenderjahr folgt eingereicht wird. 

Folgende Anlagen werden bei der erstmaligen Anmeldung beim Hauptzollamt benötigt:

  • Hilfe für die amtlichen Formular (PDF-Formular mit Formular 1117 und Nutzungsgradberechnung) was jährlich
    aktualisiert wird
  • Nutzungsgrad ecopower
  • Datenblatt ecopower  

In den folgenden Jahren wird nur das PDF-Formular (wo der aktualisierte Vordruck Zoll und Bafa hinterlegt ist) an das Hauptzollamt und  Bafa zugesendet.

Bitte benutzen Sie hierfür unsere "Ausfüllhilfe für jährliche Meldungen".

Mehr Infos?

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